Fan-Club Red Bulls - Mitglied werden
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Ganz einfach Mitglied werden...


Formular ausfüllen...beim Vorstand abgeben oder per E-Mail an redbulls@live.de schicken.



Satzung:

§ 1 Name,Sitz,Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Red Bulls

2. Der Verein hat seinen Sitz in Kropp

3. Das Geschätfjahr ist das Kalenderjahr

§ 2 Zweck des Vereins

1. Ist es, soweit es im Bereich seiner Möglichkeit liegt, die sportlichen Bemühungen und Interessen des TSV Kropp zu unterstützen. Verwirklichen durch Besuche, alsauch bei anderen Veranstaltungen des TSV Kropp durch den Einsatz des Fan-Clubs als Ausrichter, Helfer oder Ordnungsdienst.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann werden, wer diese Satzung akzeptiert.

2. Zum Eintritt als Mitglied ist das vollendete 18. Lebensjahr erforderlich.

3. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen zur Aufnahme die Zustimmung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten.

4. Jeder Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.

5. Die Aufnahme wird wirksam, wenn der erste Monatsbeitrag entrichtet ist.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

1. Die Höhe wird von einer Mitgliedersammlung festgesetzt. Der Betrag ist jeweils zum 15. eines Monats fällig. Er ist im voraus zu entrichten.

2. Ist ein Mitglied länger als 6 Monate mit den Beiträgen im Rückstand, kann es ohne Mahnung aus der Mitgliedliste gestrichen werden.

§ 5 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ im Verein. Sie ist einzuberufen: a) als ordentliche Versammlung einmal im Jahr.

b) als außerordentliche Versammlung , wenn ein Viertel aller Mitglieder oder drei der gewählten Vorstandsmitglieder dies unter Angaben der Gründe beim Vorstand schriftlich beantragen.

§ 6 Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung

1. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.

2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder, worauf in der Einladung hinzuweisen ist.

3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.

4. Satzungsänderungen und Beschluss zur Auflösung des Vereins bedürfen der Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen.

5. Über Beschlüsse der Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, und von zwei Vorstandsm. zu unterzeichnen.

§ 7 Vorstand

1. Er besteht aus dem Vorsitzendem, stellvertreter, Kassenwart, Schriftführer und Eventmanager.

2. Er wird von der Mitgliederversammlungim ersten Jahr für ein Jahr, in dem darauffolgenden Jahren immer für zwei Jahre gewählt.

3. Er ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung übertragen sind.

§ 8 Rechte der Mitglieder

1. Teilhabe an allen durch diese Satzung festgeschriebenen Aktivitäten des Vereins.

2. Teilhabe am Vereinsvermögen, nur nach Maßgabe dieser Satzung und nach den Regeln des allgemeinen Vereinsrechts.

3. Die Rechte der Mitglieder sind nicht übertragbar.

§ 8a Pflichten der Mitglieder

1. Von den Mitgliedern ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Höhe und die Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

2. Die Einhaltung der Verins- und Versammlungsbeschlüsse.

3. Förderung des in dieser Satzung niedergelegten Ziels und Zwecks des Vereins.

§ 9 Auflösung des Vereins

1. Bei Auflösung oder Wegfall seines satzungsgemäßen Zweckes fällt das nch Tilgung aller Verbindlichkeiten verbleibenden Vereinsvermögen an dem TSV Kropp.

§ 10 Inkrafttreten der Satzung

1. Die Satzung trifft mit dem Tage ihrer Verabschiedung in Kraft.

 

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